Neue Mess- und Eichgebühren ab 01.01.2026
Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) am 01.01.2026 in Kraft.
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Kommunale Wärmeplanung – Weitere Hilfestellungen für Kommunen
Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht unterstützt die Kommunen gezielt bei Fragen rund um den digitalen Antragsmanager, um den Abruf der Konnexitätszahlungen noch effizienter zu gestalten.
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Jetzt online Termine für Eichung oder Konformitätsbewertung von Taxametern und Wegstreckenzählern buchen!
Sie wollen unkompliziert und einfach einen Termin für die Eichung oder Konformitätsbewertung für ihren Taxameter oder Wegstreckenzähler beim Eichamt vereinbaren?
Die Eichämter in Bayern bieten ab sofort über die Homepage "Termine für Eichung" die Möglichkeit der Antragstellung und einer Terminvergabe online an.
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Die Eichfrist Ihres Messgeräts läuft 2025 ab?
Sofern Sie Ihren Eichantrag mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist (= 31.12.2025, 24 Uhr) stellen, darf Ihr Messgerät trotz abgelaufener Eichfrist bis zur Durchführung der Eichung weiter verwendet werden (§ 38 Satz 1 Mess- und Eichgesetz – MessEG).
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