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Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht

07.08.2025

Die Eichfrist Ihres Messgeräts läuft 2025 ab?

Sofern Sie Ihren Eichantrag mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist (= 31.12.2025, 24 Uhr) stellen, darf Ihr Messgerät trotz abgelaufener Eichfrist bis zur Durchführung der Eichung weiter verwendet werden (§ 38 Satz 1 Mess- und Eichgesetz – MessEG).

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