Jägerprüfung
Bei der Bayerischen Jägerprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung, die einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil umfasst. Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht ist als zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde in Bayern für die Jägerprüfung zuständig.
Wenn die Prüfung bestanden wurde, stellt die Jägerprüfungsbehörde ein Prüfungszeugnis aus, das bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen unteren Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) zur Beantragung eines Jagdscheins vorgelegt werden kann.
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Die Jägerprüfung besteht aus drei Teilen,
- Schriftlicher Teil
- Mündlicher Teil
- Praktischer Teil
die grundsätzlich in dieser Reihenfolge abgelegt werden müssen. Erst nach Bestehen eines Prüfungsteils kann mit dem nächsten fortgefahren werden.
1. Schriftlicher Teil
Der schriftliche Teil der Prüfung wird im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice-Verfahren) anhand eines Fragebogens mit separatem Antwortblatt durchgeführt. Die Bewerber haben insgesamt 100 Fragen durch Ankreuzen auf dem Antwortblatt zu beantworten.
Die Fragen werden von der Prüfungsbehörde aus dem von der obersten Jagdbehörde veröffentlichten Fragenkatalog mit Musterlösung ausgewählt.
Die Arbeitszeit beträgt 100 Minuten.
Bewerber, die mehr als ein Viertel der Fragen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig beantwortet haben, haben den schriftlichen Teil der Prüfung nicht bestanden.
2. Mündlicher Teil
Die Prüfungsdauer beträgt je Sachgebiet und Bewerber mindestens zehn Minuten und soll fünfzehn Minuten nicht überschreiten.
Die Leistungen der Bewerber sind in jedem einzelnen Sachgebiet wie folgt zu bewerten:
ausreichend eine Leistung, die mindestens durchschnittlichen Anforderungen entspricht oder besser ist mangelhaft eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung ungenügend eine völlig unbrauchbare Leistung
Bewerber, deren Leistungen in einem oder mehr Sachgebieten mit „ungenügend“ oder in zwei oder mehr Sachgebieten mit „mangelhaft“ bewertet wurden, haben den mündlichen Teil der Prüfung nicht bestanden.
Sachgebiete
Die Prüfung umfasst im schriftlichen und mündlichen Teil folgende Sachgebiete:
1. Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte:
- Lang- und Kurzwaffen, Munition, Ballistik, Optik
- Handhabung, Pflege und Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen, Umgang mit Munition
- Jagd- und Fanggeräte
- jagdbezogene Vorschriften des Waffenrechts und der Unfallverhütung sowie über Notwehr und Notstand
2. Biologie der Wildarten:
- Erkennungsmerkmale und Anatomie
- Lebensweise, Verhalten, Fortpflanzung
- Lebensräume
3. Rechtliche Vorschriften:
- Jagdrecht
- Tier-, Natur- und Artenschutzrecht sowie Landschaftspflegerecht
- Vorschriften über die Hygiene bei der Gewinnung und im Umgang mit Fleisch sowie bei der Abgabe von Fleisch von freilebendem Wild und zur Ausbildung der Jäger in Gesundheits- und Hygienefragen sowie zu Fragen der Umweltverschmutzung
4. Wildhege, Jagdbetrieb und jagdliche Praxis:
- Reviergestaltung, Maßnahmen zur Verbesserung des Wildlebensraums insbesondere in der Feldflur
- Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes
- Hegemaßnahmen einschließlich Fütterung
- Jagdarten, Ansprechen des Wildes, Jagdausübungsregeln
- Behandlung und Versorgung des erlegten Wildes, Wildbrethygiene
- Wildseuchen und Wildkrankheiten und ihre Bekämpfung
- Abnorme Verhaltensweisen und pathologische Veränderung beim Wild infolge Krankheit, Umweltverschmutzung oder sonstiger Faktoren, die die menschliche Gesundheit bei Verzehr von Wildbret schädigen können
5. Jagdhundewesen:
- Haltung, Erziehung und Führung von Jagdhunden
- Jagdhunderassen und ihre Eigenschaften
- Brauchbarkeitsprüfung
- Aspekte des Tierschutzes bei der Jagdausübung und dem Hundeeinsatz
6. Naturschutz, Landbau, Forstwesen, Wild- und Jagdschadensverhütung:
- Natur- und Artenschutz, insbesondere besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten
- Landbau
- Forstwesen, insbesondere Waldbau
- Wild- und Jagdschadensverhütung.
3. Praktischer Teil
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus den Disziplinen Handhabung der Waffen sowie Büchsenschießen.
Die Bewerber haben ausreichende Leistungen in der Handhabung der gebräuchlichen Jagdwaffen (Lang- und Kurzwaffen) nachzuweisen. Die Leistungen sind getrennt von den Anforderungen im Büchsenschießen zu prüfen und zu bewerten.
Beim Büchsenschießen sind vier Schüsse, davon zwei Schüsse sitzend aufgelegt und zwei Schüsse nach Wahl des Bewerbers stehend angestrichen oder stehend freihändig, auf die Rehbockscheibe (DJV-Scheibe Nr. 1) aus einer Entfernung von 100 m abzugeben. Den Bewerbern ist ein Probeschuss gestattet. Waffen und Munition werden den Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Die Anforderungen im Büchsenschießen sind nicht erfüllt, wenn weniger als drei Treffer erzielt werden; als Treffer gelten der getroffene achte bis zehnte Ring; ein berührter Ring gilt als getroffen; in Zweifelsfällen entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Wurden die Anforderungen im Büchsenschießen nicht erfüllt, kann diese Disziplin im Verlauf der Gesamtdauer des praktischen Teils der Prüfung einmal wiederholt werden. Den Zeitpunkt bestimmt die Prüfungsaufsicht.
Bewerber, die ausreichende Leistungen in der Handhabung von Waffen nicht nachgewiesen oder die Anforderungen im Büchsenschießen auch nach der Wiederholung nicht erfüllt oder gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen haben, haben den praktischen Teil der Prüfung nicht bestanden.
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Jägerprüfung für Falkner (Eingeschränkte Jägerprüfung)
Die eingeschränkte Jägerprüfung umfasst im schriftlichen und mündlichen Teil die Sachgebiete Nr. 2 bis 6. Die Arbeitszeit für den schriftlichen Teil beträgt 80 Minuten. Der praktische Teil der Prüfung entfällt.
Die Vorschriften der §§ 7 bis 13 und 15 JFPO gelten auch für die Durchführung der eingeschränkten Jägerprüfung.
Eine regulär abgelegte Jägerprüfung kann im Nachhinein, insbesondere nach Nichtbestehen des praktischen Teils, nicht als eingeschränkte Jägerprüfung anerkannt werden.
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Liste der aktuellen Prüfungsstandorte:
Regierungsbezirk Prüfungsstandort Oberbayern Rosenheim
Ebersberg
Herrsching
Neuburg a.d. DonauNiederbayern Kelheim
PassauOberpfalz Amberg
ChamOberfranken Bamberg Mittelfranken Ansbach Unterfranken Lohr am Main Schwaben Dillingen
Memmingen- Aktuell können bei der Anmeldung zur Prüfung aus 13 Standorten in Bayern bis zu 2 Wunsch-Standorte angegeben werden, an welchen der Bewerber die Jägerprüfung ablegen möchte. Ob an dem jeweiligen Standort eine Prüfung stattfindet, richtet sich nach der Anzahl der Bewerber, die den Standort in ihrer Anmeldung als Wunsch-Prüfungsort angegeben haben und kann daher von der Jägerprüfungsbehörde erst nach Anmeldeschluss festgelegt werden. Es gibt keinen Anspruch auf Zuweisung an einen bestimmten Prüfungsstandort.
- Es müssen sich mindestens 24 Bewerber für einen Standort gemeldet haben, damit dort eine Prüfung stattfindet. Der zugewiesene Prüfungsstandort wird zugelassenen Bewerbern im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
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Die Jägerprüfung findet 4-mal jährlich statt.
Für den mündlichen und praktischen Teil werden Prüfungswochen festgesetzt. Innerhalb dieser Prüfungswochen wird den Bewerbern jeweils ein konkreter Prüfungstermin zugeteilt.
2024 JP 3/2024 JP 4/2024 Anmeldeschluss 08.07.2024 07.10.2024 schriftlicher Teil 06.08.2024 05.11.2024 mündlicher Teil KW 34 und 35 KW 47 und 48 praktischer Teil KW 37 und 38 KW 49 und 50 2025 JP 1/2025 JP 2/2025 JP 3/2025 JP 4/2025 Anmeldeschluss 03.01.2025 04.04.2025 04.07.2025 02.10.2025 schriftlicher Teil 04.02.2025 06.05.2025 05.08.2025 04.11.2025 mündlicher Teil KW 8 und 9 KW 20, 21 und 22 KW 34 und 35 KW 47 und 48 praktischer Teil KW 11 und 12 KW 24, 25 und 26 KW 37 und 38 KW 49 und 50
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Anmeldevoraussetzungen
Personen, die zur Jägerprüfung antreten möchten, müssen das 15. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem müssen für die Anmeldung und Zulassung zur Prüfung folgende Formulare bzw. Nachweise fristgerecht, spätestens bis zum Anmeldeschluss bei der Jägerprüfungsbehörde vorliegen:
- ausgefülltes Anmeldeformular
Das Anmeldeformular muss ausgefüllt und unterschrieben spätestens bis zum Anmeldeschluss bei der Jägerprüfungsbehörde eingereicht werden. Verspätet eingegangene Anmeldungen werde nicht berücksichtigt.
Das Anmeldeformular muss im Original vorgelegt werden. Eine Kopie per E-Mail oder Fax reichen nicht aus!
- Ausbildungsnachweis
Den Nachweis über die Teilnahme an einer jagdlichen Ausbildung muss mit der Anmeldung im Original eingereicht werden.
Bewerber, die die jagdliche Ausbildung zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht abgeschlossen haben, können unter der Bedingung zugelassen werden, dass sie den Nachweis über die jagdliche Ausbildung spätestens zu Beginn des schriftlichen Prüfungsteils vorzulegen haben.
- Schießleistungsnachweise (Kugel und Schrot)
Für die Schießleistung während der Ausbildung müssen 2 Nachweise mit der Anmeldung im Original vorgelegt werden, einer für Schrot und einer für Kugel.
Bewerber, die die Schießausbildung zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht abgeschlossen haben, können unter der Bedingung zugelassen werden, dass sie den Nachweis über die Anforderungen in der Schießausbildung spätestens zu Beginn des praktischen Prüfungsteils vorzulegen haben.
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
- bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
- schriftliche Erklärung über den Verzicht auf die Ausübung der Fallenjagd oder Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang für die Fallenjagd
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist immer 4 Wochen vor dem schriftlichen Teil einer Prüfung. Dies gilt auch für die Anmeldung zur Wiederholung des mündlichen oder praktischen Teils.
Zulassung zur Jägerprüfung
Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird nach dem Anmeldeschluss rechtzeitig vor Beginn der Prüfung ein Zulassungsbescheid versandt. In diesem werden folgende Informationen mitgeteilt:
- Zugewiesener Prüfungsstandort
- Datum, Uhrzeit und Ort der schriftlichen Prüfung
- ausgefülltes Anmeldeformular
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Wurde die Prüfung nicht angetreten, bestehen folgende Möglichkeiten:
1. Verhinderung aus Gründen, die der Bewerber nicht zu vertreten hat
Liegt ein nicht vom Bewerber zu vertretender Verhinderungsgrund vor, muss unverzüglich (regelmäßig innerhalb von 2 Tagen nach der Prüfung) ein entsprechender Nachweis bei der Zentralen Jägerprüfung- und Falknerprüfungsbehörde vorgelegt werden.
Anforderungen an den Nachweis:
- Ausreichend ist ein lesbares Fax oder ein Scan des Nachweises per E-Mail. Eine mündliche Mitteilung wird nicht akzeptiert.
- Bei Erkrankung muss ein ärztliches Zeugnis eines Arztes vorgelegt werden.
Bei einer von der Prüfungsbehörde anerkannten Verhinderung kann die versäumte Prüfung beim nächsten regulären Prüfungstermin kostenbefreit nachgeholt werden. In diesem Fall muss die nächste Prüfung angetreten werden, es sei denn auch hier liegt ein Verhinderungsgrund vor.
2. Verhinderung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat
Wurde die Prüfung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, nicht angetreten, wird die Prüfung als nicht-bestanden bewertet. Es besteht ggf. die Möglichkeit, sich beim nächsten Prüfungstermin erneut anzumelden und eine Zulassung zu beantragen.
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Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie als oberste Jagdbehörde veröffentlicht den Fragenkatalog mit Musterlösung, aus dem die Prüfungsbehörde die Fragen für den schriftlichen Prüfungsteil auswählt: Diese Veröffentlichung in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie hier.
Fragenkatalog unterteilt nach Sachgebieten – mit Musterlösung
Fragenkatalog Mit Antworten Sg1
Fragenkatalog Mit Antworten Sg2
Fragenkatalog Mit Antworten Sg3
Fragenkatalog Mit Antworten Sg4
Fragenkatalog Mit Antworten Sg5
Fragenkatalog Mit Antworten Sg6
Fragenkatalog unterteilt nach Sachgebieten – ohne Musterlösung
Fragenkatalog Ohne Antworten Sg1
Fragenkatalog Ohne Antworten Sg2
Fragenkatalog Ohne Antworten Sg3
Fragenkatalog Ohne Antworten Sg4
Fragenkatalog Ohne Antworten Sg5
Fragenkatalog Ohne Antworten Sg6
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Hier stehen Originalprüfungen zum Üben bereit:
Aufgaben Jägerprüfung 4 – 2024 (05.11.2024 – 09:00 Uhr)
Lösungen Jägerprüfung 4 – 2024 (05.11.2024 – 09:00 Uhr)
Aufgaben Jägerprüfung 3 – 2024 (06.08.2024 – 09:00 Uhr)
Lösungen Jägerprüfung 3 – 2024 (06.08.2024 – 09:00 Uhr)
Aufgaben Jägerprüfung 2 – 2024 (07.05.2024 – 09:00 Uhr)
Lösungen Jägerprüfung 2 – 2024 (07.05.2024 – 09:00 Uhr)
Aufgaben Jägerprüfung 1 – 2024 (06.02.2024 – 09:00 Uhr)
Lösungen Jägerprüfung 1 – 2024 (06.02.2024 – 09:00 Uhr)
Aufgaben Jägerprüfung 4 – 2023 (07.11.2023 – 09:00 Uhr)
Lösungen Jägerprüfung 4 – 2023 (07.11.2023 – 09:00 Uhr)
Aufgaben Jägerprüfung 3 – 2023 (08.08.2023 – 13:00 Uhr)
Lösungen Jägerprüfung 3 – 2023 (08.08.2023 – 13:00 Uhr)
Aufgaben Jägerprüfung 3 – 2023 (08.08.2023 – 09:00 Uhr)
Lösungen Jägerprüfung 3 – 2023 (08.08.2023 – 09:00 Uhr)
Aufgaben Jägerprüfung 2 – 2023 (09.05.2023 – 13:00 Uhr)
Lösungen Jägerprüfung 2 – 2023 (09.05.2023 – 13:00 Uhr)
Aufgaben Jägerprüfung 2 – 2023 (09.05.2023 – 09:00 Uhr)
Lösungen Jägerprüfung 2 – 2023 (09.05.2023 – 09:00 Uhr)
Aufgaben Jägerprüfung 1 – 2023 (07.02.2023 – 13:00 Uhr)
Lösungen Jägerprüfung 1 – 2023 (07.02.2023 – 13:00 Uhr)
Aufgaben Jägerprüfung 1 – 2023 (07.02.2023 – 09:00 Uhr)
Lösungen Jägerprüfung 1 – 2023 (07.02.2023 – 09:00 Uhr)
Vorlage Antwortblatt - Stand August 2024
Hinweis:
Bis zum 4. August 2024 war das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut – als bis zu diesem Zeitpunkt für die Jägerprüfung zuständige Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde – für die Erstellung der schriftlichen Jägerprüfung verantwortlich. Einige der hier verfügbaren Originalprüfungen wurden ursprünglich durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus im Wildtierportal Bayern veröffentlicht.
Nachdem seit dem 5. August 2024 das Landesamt für Maß und Gewicht Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde ist, finden Sie künftig die Originalprüfungen hier auf dieser Internetseite.
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Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde
Röntgenstraße 1
84030 LandshutTel.: 0871/14384-160
Fax: 0871/14384-140