Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Ziel ist es, eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung zu gewährleisten, die auf erneuerbaren Energien basiert.

Auf Bundesebene ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) bereits seit 1. Januar 2024 in Kraft und verpflichtet die Bundesländer sicherzustellen, dass ihre Kommunen bis spätestens 2028 einen Wärmeplan erstellen. Seit 2. Januar 2025 ist nun auch die zugehörige Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) für die kommunale Wärmeplanung in Bayern in Kraft getreten.

Gemäß § 8 Abs. 3 AVEn ist das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) als für den Vollzug des Wärmeplanungsgesetzes zuständige Behörde bestimmt worden.

Im Rahmen der Konnexität leistet der Freistaat einen finanziellen Ausgleich. Für die Beantragung dieser Ausgleichzahlungen und Einreichung des Wärmeplans wird derzeit in Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ) ein digitaler Antragsmanager erstellt. Dieser befindet sich aktuell in der Erstellung und erfordert umfangreiche Programmierungen. Sobald der Antragsmanager fertiggestellt ist, können die Ausgleichszahlungen durch die Gemeinden beantragt werden. Dies wird voraussichtlich Ende des 2. Quartals 2025 der Fall sein. Über die Freischaltung des Antragsmanagers auf der Webseite des LMG werden die Kommunen in einer separaten E-Mail informiert. Beauftragungen von Planern können selbstverständlich schon vor der Auszahlung erfolgen.

Sofern Sie weitere Fragen zur kommunalen Wärmeplanung in Bayern haben, dürfen wir Sie auf die Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie verweisen.

Siehe Kommunale Wärmeplanung in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Bei darüber hinausgehenden Fragen oder Unterstützung stehen Ihnen im LMG folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Herr Jochen Weber
Referat 1.4 - Kommunale Wärmeplanung
Tel. 0871/14384-131
E-Mail: