Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Bestandteil der Energie- und Wärmewende. Ziel ist es, eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung zu gewährleisten, die auf erneuerbaren Energien basiert und für die Bürger eine Orientierungshilfe bietet, welche Art der Wärmeversorgung geeignet ist, um in einem bestimmten Gebiet eingesetzt zu werden. Dem Wärmesektor kommt dabei eine wesentliche Rolle bei der Erreichung der Klimaschutzziele zu, macht dieser in Deutschland doch mehr als 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs aus. Davon werden derzeit rund 80 Prozent des Wärmeverbrauchs durch fossile Energieträger gedeckt.
Auf Bundesebene ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) seit 1. Januar 2024 in Kraft und verpflichtet die Bundesländer sicherzustellen, dass ihre Kommunen bis spätestens 2028 einen Wärmeplan erstellen.
Durch die Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn), welche am 2. Januar 2025 in Kraft getreten ist, hat der Freistaat Bayern die Kommunen als planungsverantwortliche Stelle benannt und gemäß § 8 Abs. 3 AVEn das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) mit dem Vollzug des Wärmeplanungsgesetzes betraut.
Dem LMG kommen in diesem Rahmen umfassende Vollzugsaufgaben sowohl hinsichtlich der Kommunalen Wärmepläne als auch der Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne von Wärmenetzbetreibern zu.

