Verwendung von Cookies

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.

Eichrechtliche- und gerätespezifische Fachinformationen

Messgeräte, die für den geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, unterliegen der Eichpflicht und müssen laut § 1 Absatz 1 MessEV eine eichfähige Messgröße abrechnen. Dadurch werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für die bayerische Wirtschaft gewährleistet.  

Zur Verlängerung der Eichfrist muss der Verwender die Eichung mindestens zehn Wochen vor deren Ablauf beantragen (§ 38 MessEG)
   Eingabeseite für digitale Eichanträge nach dem Mess- und Eichgesetz (Link: DEMOL Seite)

Allgemeine Information zur Eichung

M49: Informationen für Messgeräteverwender zur Eichpflicht(Stand: 08.07.2025)

M23: Informationen zum Verwenden von Messgeräten (Stand: 02.07.2021)

Eichfristen für Messgeräte nach der Mess- und Eichverordnung (Stand: 23.06.2022)

Weitere Informationsblätter der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) (Link: AGME Seite "Allgemeine Fachinformationen")

Rechtsgrundlagen (Link: dam-germany.de ) => Fachinformation => Sammlung der Rechtsgrundlagen)

Informationen zu Betretungsrechten von Grundstücken und weitere Rechte Eichbediensteter im Vollzug (Stand: 19.08.2019)