Falknerprüfung
Bei der Bayerischen Falknerprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung. Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht ist als Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde in Bayern für die Falknerprüfung zuständig.
Wenn die Prüfung bestanden wurde, stellt die Jägerprüfungsbehörde ein Prüfungszeugnis aus, das bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen unteren Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) zur Beantragung eines Falknerscheins vorgelegt werden kann.
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Die Falknerprüfung ist eine mündliche Prüfung, in der auch praktische Aufgaben zur Haltung von Greifvögeln und zur Ausübung der Beizjagd (insbesondere Handhabung von Falknereigerät, Anfertigung von Geschüh und Anlegen der Lederfesselung) gestellt werden können. Die Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:
1. Greifvogelkunde, insbesondere Kenntnis der Lebensverhältnisse und -bedingungen der Greifvögel und ihrer Beutetiere, ihrer Gefährdung und der Gefährdungsursachen; praktischer Greifvogelschutz,
2. Haltung, Pflege und Abtragen von Greifvögeln,
3. Ausübung der Beizjagd einschließlich der Versorgung und Verwertung gebeizten Wildes,
4.Rechtsgrundlagen der Falknerei, des Greifvogelschutzes einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf die Beschaffung, die Kennzeichnung und das Inverkehrbringen von Greifvögeln.
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Die Falknerprüfung findet einmal jährlich an der Bayerischen Waldbauernschule in Kelheim statt.
Bayerische Waldbauernschule
Goldbergstr. 10
93309 Kelheim
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Termin: 20. - 28.01.2025
Anmeldeschluss: 20.12.2024
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Anmeldevoraussetzungen
Personen, die zur Falknerprüfung antreten möchten, müssen das 15. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem müssen für die Anmeldung und Zulassung zur Prüfung folgende Formulare bzw. Nachweise fristgerecht, spätestens bis zum Anmeldeschluss bei der Zentralen Jäger- und Falknerprüfungsbehörde vorliegen:
- ausgefülltes Anmeldeformular
Das Anmeldeformular muss ausgefüllt und unterschrieben spätestens bis zum Anmeldeschluss bei der Zentralen Jäger- und Falknerprüfungsbehörde eingereicht werden. Verspätet eingegangene Anmeldungen werde nicht berücksichtigt. Das Anmeldeformular muss im Original vorgelegt werden. Eine Kopie per E-Mail oder Fax reichen nicht aus! - Ausbildungsnachweis
Der Nachweis über die Teilnahme an einer falknereilichen Ausbildung muss mit der Anmeldung im Original eingereicht werden. - Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
- bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
- Zeugnis oder eine amtlich beglaubigte Ablichtung über die bestandene Jägerprüfung oder die bestandene eingeschränkte Jägerprüfung
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist immer 4 Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin.
Zulassung zur Falknerprüfung
Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird nach dem Anmeldeschluss rechtzeitig vor Beginn der Prüfung ein Zulassungsbescheid versandt, in dem der individuelle Prüfungstermin mitgeteilt wird.
- ausgefülltes Anmeldeformular
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Wurde die Prüfung nicht angetreten, bestehen folgende Möglichkeiten:
1. Verhinderung aus Gründen, die der Bewerber nicht zu vertreten hat
Liegt ein nicht vom Bewerber zu vertretender Verhinderungsgrund vor, muss unverzüglich (regelmäßig innerhalb von 2 Tagen nach der Prüfung) ein entsprechender Nachweis bei der Zentralen Jägerprüfung- und Falknerprüfungsbehörde vorgelegt werden.
Anforderungen an den Nachweis:
- Ausreichend ist ein lesbares Fax oder ein Scan des Nachweises per E-Mail. Eine mündliche Mitteilung wird nicht akzeptiert.
- Bei Erkrankung muss ein ärztliches Zeugnis eines Arztes vorgelegt werden.
Bei einer von der Prüfungsbehörde anerkannten Verhinderung kann die versäumte Prüfung beim nächsten regulären Prüfungstermin kostenbefreit nachgeholt werden. In diesem Fall muss die nächste Prüfung angetreten werden, es sei denn auch hier liegt ein Verhinderungsgrund vor.
2. Verhinderung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat
Wurde die Prüfung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, nicht angetreten, wird die Prüfung als nicht-bestanden bewertet. Es besteht ggf. die Möglichkeit, sich beim nächsten Prüfungstermin erneut anzumelden und eine Zulassung zu beantragen.
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Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde
Röntgenstraße 1
84030 Landshut
Tel.: 0871/14384-160
Fax: 0871/14384-140