Beschussprüfungen
Anpassung der Zeitgebühren zum 1. Januar 2020
Die bayerische Beschussverwaltung führt zum 1. Januar 2020 eine Anpassung der Zeitgebühren auf Grund der Gebührenerhöhung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt durch. Diese Anpassung begründet sich auf § 3 Bayerische Beschussgebührenverordnung (BeschGebV).
Die Anpassung betrifft die gemäß BeschGebV anfallenden Zeitgebühren; Festgebühren bleiben unberührt.
Zeitgebühr ab 01.01.2020 für Leistungen des bayerischen Beschusswesens
Zeitgebühr bis 31.12.2019 | Zeitgebühr ab 01.01.2020 | |
Organisationseinheiten mit geringer bis mittlerer technischer Ausstattung (z.B. Prüfung von Druckluftwaffen und Böllern, Aufbringen von Kennzeichen) |
99 € |
120 € |
Vorkostenstellen ohne nennswerte technische Ausstattung (z.B. Reisekosten) | 71 € | 71 € |
Die neuen Stundensätze gelten für ab dem 01.01.2020 eingereichte Aufträge. Alle Vorgänge, die vor diesem Datum angelegt sind, werden gemäß den bisherigen Stundensätzen abgerechnet.