Waffen-, Böller- und Munitionsprüfung
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Waffen- und Böllerprüfungen sind reine Sicherheitsprüfungen. Die Zielgenauigkeit, Montage und das Finish einer Waffe werden beim Beschuss nicht getestet. Das Beschussamt prüft und überwacht die für den Handel bestimmte Munition hinsichtlich ihrer Maße und der Einhaltung des für jeden Patronentyps festgelegten Höchstgasdrucks.
Auflistung der für die Prüfung zu Grunde liegenden Gesetze: Waffg. Usw…
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1. Terminanfragen zur Beschussprüfung über folgende Kontaktdaten möglich:
Beschussamt München
Beschussamt Mellrichstadt Adresse: Frank-Schrank-Str.9
80638 MünchenAdresse: Lohstraße 5,
97638 MellrichstadtE-Mail: ba-m.poststelle
@lmg.bayern.deE-Mail: ba-met.waffenpruefung
@lmg.bayern.deTelefon: 089 17901 360 Telefon: 09776 7050 0 2. Anlieferung der Waffen über folgende Wege möglich:
Posteinlieferung Vor-Ort-Termin Großeinlieferung Bearbeitungsdauer ca. 2-3
Wochen nach
Wareneingangbitte Anfragen bitte Anfragen
3. Folgendes ist bei der Einlieferung von Waffen zu beachten:- Notwendige Dokumente die dem Beschussamt vorzulegen sind
Geschäftskunden Privatkunden + ausgefüllter
Einlieferungsschein einseitig
Einlieferungsschein mehrseitig
(PDF Download-Link)
+akuell gütige Handels.-
/Herstellungsgenehmigung
+ausgefüllter
Einlieferungsschein einseitig
Einlieferungsschein mehrseitig
(PDF Download-Link)
+Waffenbesitzkarte (WBK) mit Eintrag
oder vorgelegten Waffe
+Personalausweis+ keine NWR ID`s notwendig 2. Beschriftung der vorgestellten Waffen nach §24 Waffengesetz [Link]
-> Alle notwendigen Beschriftungen müssen vom Einlieferer vor dem Beschuss sichtbar und dauerhaft auf der Waffe aufgebracht sein:
- Kaliberangabe auf dem Lauf
- Waffennummer auf einem wesentlichen Waffenteil
- Namen/Firma/eingetragene Marke des Herstellers auf einem wesentlichen Waffenteil
- Herstellungsland auf einem wesentlichen Waffenteil
- Bei Import aus Drittstaat das Länderkürzel des Landes auf einem wesentlichen Waffenteil
3. Beschusszeichen
- Beschusszeichen werden grundsätzlich durch Stempeln aufgebracht
- Beschusszeichen können auf Kundenwunsch per Lasern aufgebracht werden (kostenpflichtig)
- Die nach CIP gültigen Beschusszeichen sind unter nachfolgendem Link einzusehen
Zusätzliche Anforderungen für den Stahlschrotbeschuss
- Beschuss nur möglich bis maximal ½-Choke
- Verschluss sollte möglichst „spielfrei“ sein
- Verschluss muss anziehen
- Es sollte kein Abstand zwischen Lauf und Stoßboden erkennbar sein
- Stahlschrotbeschuss bitte explizit für die jeweilige Waffe/Waffen im Einlieferungsschein vermerken
Langwaffenprüfstand:
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1. Terminanfragen zur Beschussprüfung über folgende Kontaktdaten möglich:
Beschussamt München Beschussamt Mellrichstadt Adresse: Frank-Schrank-Str.9
80638 MünchenAdresse: Lohstraße 5,
97638 MellrichstadtE-Mail: ba-m.poststelle
@lmg.bayern.deE-Mail: ba-met.waffenpruefung
@lmg.bayern.deTelefon: 089 17901 360 Telefon: 09776 7050 0
2. Anlieferung der Waffen über folgende Wege möglich:
Posteinlieferung Vor-Ort-Termin Großeinlieferung Nur Beschussamt Mellrichstadt –
bitte Anfragen
bitte Anfragen bitte Anfragen 3. Folgendes ist bei der Einlieferung von Geräten zu beachten:
1. Notwendige Dokumente die dem Beschussamt vorzulegen sind
je nach Einlieferungsart sind folgende Dokumente jedem Gerät beizulegen oder beim Vor-Ort-Termin mitzubringen:Posteinlieferung Vor-Ort-Termin + je Gerät ist eine Kopie der alten Beschussbescheinigung beizulegen
(hat sich die Eigentümeradresse geändert, so ist diese auf der Kopie zu korrigieren)+ je Gerät ist die alte Beschuss-Bescheinigung mitzubringen
oder
+ je Gerät ist ein ausgefüllter Ein-lieferungsschein mitzubringen (PDF Dokument Link)2. Zustand der Geräte bei Einlieferung
Hand- / Schaftböller
- Gerät ist komplett einzuliefern (Rohr, Schloss, Schaft)
- Laderast auf Funktion prüfen (in der Laderast-Stellung darf sich der Hahn nicht abschlagen lassen)
- Zündkanal-Durchmesser überprüfen (das Zündloch darf nicht größer als 2 mm sein)
Standböller
- Gerät ist mit fest verbundener Grundplatte einzuliefern (inklusive allen vorliegenden Zündvorrichtungen)
- Grundplatte muss ausreichend dimensioniert sein (Kantenlänge entspricht mind. Rohrlänge, verstärkter Boden im Rohr (Pfropfen))
- Zündkanal-Durchmesser überprüfen (das Zündloch darf nicht größer als 2 mm sein)
Salutkanonen
- Gerät ist komplett einzuliefern (inklusive Lafette, Rückholfeder, alle Kartuschen)
- Anzündhütchen muss fest in der Kartusche sitzen
- Rückholfeder des Schlagbolzens auf Funktion prüfen (Schlagbolzen muss nach dem Abschlagen hinter dem Stoßboden stehen)
Vorderladerböller / scharfe Kanone
- Gerät ist komplett einzuliefern (inklusive Lafette, alle vorliegenden Zündvorrichtungen)
- Zündkanal-Durchmesser überprüfen (das Zündloch darf nicht größer als 2 mm sein)
Knallpatronenböller
- Gerät ist komplett einzuliefern (inklusive Lafette, Rückholfeder)
- Rückholfeder des Schlagbolzens auf Funktion prüfen (Schlagbolzen muss nach dem Abschlagen hinter dem Stoßboden stehen)
- mechanische Begrenzung der Patronenlagerlänge muss vorhanden sein (entweder durch Querbolzen oder als Verjüngung - scharfe Munition darf sich unter keinen Umständen laden lassen)
Kartuschen Standböller
- Gerät ist mit Grundplatte einzuliefern (inklusive allen vorliegenden Zündvorrichtungen, alle Kartuschen)
- Anzündhütchen muss fest in der Kartusche sitzen
- Rückholfeder des Schlagbolzens auf Funktion prüfen (Schlagbolzen muss nach dem Abschlagen hinter dem Stoßboden stehen)
3. Beschusszeichen
- Beschusszeichen werden grundsätzlich durch Stempeln aufgebracht
- Die aktuell gültigen Beschusszeichen: Anlage II Nr. 1 der BeschussV
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1. Terminanfragen zum Vorderladerbeschuss über folgende Kontaktdaten möglich:
Beschussamt München Beschussamt Mellrichstadt Adresse: Frank-Schrank-Str.9
80638 MünchenAdresse: Lohstraße 5,
97638 MellrichstadtE-Mail: ba-m.poststelle
@lmg.bayern.deE-Mail: ba-met.waffenpruefung
@lmg.bayern.deTelefon: 089 17901 360 Telefon: 09776 7050 0
2. Anlieferung der Vorderlader über folgende Wege möglich:Posteinlieferung Großeinlieferung Bearbeitungsdauer ca. 2 - 3 Wochen
nach Wareneingangbitte Anfragen 3. Folgendes ist bei der Einlieferung von Vorderladern zu beachten:
1. Notwendige Dokumente die dem Beschussamt vorzulegen sind
- ausgefüllter Einlieferungsschein (PDF Dokument Link)
2. Zustand der Geräte bei Einlieferung
- Zündkanal-Durchmesser überprüfen
(der Zündkanal darf nicht größer als 1,5 mm sein)
3. Beschusszeichen
- Beschusszeichen werden grundsätzlich durch Stempeln aufgebracht
- Beschusszeichen können auf Kundenwunsch per Lasern aufgebracht werden (kostenpflichtig)
- Die aktuell gültigen Beschusszeichen: Anlage II Nr. 1 der BeschussV
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Private Wiederlader können selbsthergestellte Patronen im Beschussamt prüfen lassen, um Messwerte bezüglich Geschwindigkeit, Druck und Energie ihrer Laborierungen zu erlangen.
Gewerbliche Munitionshersteller dagegen sind verpflichtet ihre hergestellte Munition regelmäßig durch das Beschussamt prüfen zu lassen.
1. Terminanfragen zum Munitionsprüfung über folgende Kontaktdaten möglich:
Beschussamt München Beschussamt Mellrichstadt Adresse: Frank-Schrank-Str.9
80638 MünchenAdresse: Lohstraße 5,
97638 MellrichstadtE-Mail: ba-m.poststelle
@lmg.bayern.deE-Mail: ba-met.waffenpruefung
@lmg.bayern.deTelefon: 089 17901 360 Telefon: 09776 7050 0 2. Anlieferung der Munition über folgende Wege möglich:
Posteinlieferung Großeinlieferung Bearbeitungsdauer
ca. 2 - 3 Wochen
nach Wareneingangbitte Anfragen
1. Notwendige Dokumente die dem Beschussamt vorzulegen sind
- ausgefüllter Einlieferungsschein (PDF Download Link)
3. Arten von Munitionsprüfungen
1. Energie- und Gasdruckmessung
- kontrollieren Sie ob für Ihr Kaliber ein Prüflauf vorhanden ist (PDF Messläufe)
- Hülsen der zu prüfenden Munition müssen vollkalibriert sein
- je Laborierung müssen mindestens 6 Patronen zur Prüfung vorgelegt werden
2. Munitionszulassung
Munition im Sinne des Waffenrechts darf gewerbsmäßig nur vertrieben oder anderen überlassen werden, wenn sie ihrem Typ und ihrer Bezeichnung nach von der zuständigen Behörde zugelassen ist. Dies gilt für den Hersteller als auch für den Importeur, bei Einführung nicht zugelassener Munition.
3. Fabrikationskontrolle
Der Zulassungsinhaber mit eigener Mess- und Prüfkompetenz ist verpflichtet, alle Munitionslose Fabrikationskontrollen zu unterziehen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden.
4. Behördliche Kontrollen
Der Zulassungsinhaber mit eigener Mess- und Prüfkompetenz hat mindestens alle drei Jahre die Durchführung einer behördlichen Kontrolle bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.
Wildcat-Beschuss
4. Terminanfragen zum Wildcat-Beschuss über folgende Kontaktdaten möglich:
Beschussamt München Beschussamt Mellrichstadt Adresse: Frank-Schrank-Str.9
80638 MünchenAdresse: Lohstraße 5,
97638 MellrichstadtE-Mail: ba-m.poststelle
@lmg.bayern.deE-Mail: ba-met.waffenpruefung
@lmg.bayern.deTelefon: 089 17901 360 Telefon: 09776 7050 0 5. Anlieferung der Waffen und Komponenten über folgende Wege möglich:
Posteinlieferung Großeinlieferung Bearbeitungsdauer ca. 2 - 3
Wochen nach
Wareneingangbitte Anfragen 2. Notwendige Dokumente die dem Beschussamt vorzulegen sind
- ausgefüllter Einlieferungsschein (PDF Download Link)
- Haftungsausschluss unterschrieben (PDF Download Link)
- Zeichnung der Patrone mit Bemaßungen (wie CIP-Datenblatt)
- Laborierungsdaten der Gebrauchsmunition:
- Bezeichnung von Hülse, Geschoss, Anzündhütchen
- Pulverart, Pulvermenge
- Patronenlänge L6
3. Notwendige Komponenten die dem Beschussamt vorzulegen sind
- 4 x gezünderte Hülse
- 4 x Geschoss
- 1 x Setz-Matrize
- 1 x Hülsenhalter
- 1 x Satz Lehren – Verschlussabstand (Go-Lehre, NoGo-Lehre)
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1. Terminanfragen zur Abnahme von Deko-Umbauten über folgende Kontaktdaten möglich:
Beschussamt München Beschussamt Mellrichstadt Adresse: Frank-Schrank-Str.9
80638 MünchenAdresse: Lohstraße 5,
97638 MellrichstadtE-Mail: ba-m.poststelle
@lmg.bayern.deE-Mail: ba-met.waffenpruefung
@lmg.bayern.deTelefon: 089 17901 360 Telefon: 09776 7050 0 2. Anlieferung der Deko-Umbauten über folgende Wege möglich:
Posteinlieferung Großeinlieferung bitte Anfragen 3. Folgende Punkte sind bei der Einlieferung von Deko-Umbauten zu beachten:
1. Notwendige Dokumente die dem Beschussamt vorzulegen sind
· ausgefüllte Deaktivierungsanvorderungen gem. EU 2018/337 DDVO
(PDF Download Link)
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Schusswaffen deren Antrieb durch Luftdruck, Federdruck oder Kalt-Gase erzeugt werden sind nur dann ab 18 Jahren legal, wenn deren Mündungsenergie < 7,5 J ist. Das F im Fünfeck ist das Prüfzeichen für solche Schusswaffen mit legal zulässigen Mündungsenergien.
Zuständigkeiten
Typenzulassungen Einzelprüfungen Physikalisch-Technische Bundesanstalt
38116 Braunschweig
Bundesallee 100Beschussamt ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
1. Terminanfragen zur Energiebestimmung über folgende Kontaktdaten möglich:
Beschussamt München Beschussamt Mellrichstadt Adresse: Frank-Schrank-Str.9
80638 MünchenAdresse: Lohstraße 5,
97638 MellrichstadtE-Mail: ba-m.poststelle
@lmg.bayern.deE-Mail: ba-met.waffenpruefung
@lmg.bayern.deTelefon: 089 17901 360 Telefon: 09776 7050 0 2. Anlieferung der Waffen über folgende Wege möglich:
Posteinlieferung Großeinlieferung Bearbeitungsdauer ca. 2 - 3
Wochen nach Wareneingang
bitte Anfragen 1. Anlieferung der Waffen über folgende Wege möglich:
- Ausgefüllter Einlieferungsschein (PDF-Dokument-Link)
- Verbringungs- und Transporterlaubnis der zuständigen Waffenbehörde
- Name und Anschrift des Herstellers
- Bedienungsanleitung in deutscher Sprache
2. Notwendige Komponenten die dem Beschussamt vorzulegen sind
- Zur Energiebestimmung muss die Waffe inkl. allem Zubehör eingeliefert werden
- Luft- und Gaskartuschen sowie -tanks müssen vollständig befüllt sein
3. Wichtige Informationen
- Änderungen an diesen Waffen bedürfen einer Herstellungsgenehmigung (§ 21 WaffG)
- Änderungen an diesen Waffen müssen vom Inhaber der Herstellungsgenehmigung schriftlich gegenüber dem Beschussamt angezeigt und erklärt werden
- nach Änderungen an diesen Waffen muss der Inhaber der Herstellungsgenehmigung seinen Namen/sein Zeichen dauerhaft auf die Waffe aufbringen
- der Inhaber der Herstellungsgenehmigung muss dem Beschussamt schriftlich erklären, dass durch die durchgeführten Änderungen der Anwender weder die Leistung der Waffe erhöhen - noch die Funktion der Waffe verändern kann
- jedwede Änderung an der Waffe führt dazu, dass das Prüfzeichen nach Anlage II Nr. 10 der BeschussV seine Gültigkeit verliert
- vollautomatische Waffen mit Mündungsenergie > 0,5 J sind verboten