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Neue Mess- und Eichgebühren ab 01.01.2026

Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) am 01.01.2026 in Kraft.

Trotz deutlich gestiegener Betriebsausgaben sind die Mess- und Eichgebühren seit 2021 unverändert geblieben. Die Novelle ermöglicht den Eichbehörden, ihre Kosten gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu decken. Damit die Gebührensätze den realen Kosten besser entsprechen, wurden alle Prüfvorgänge neu bewertet und die Kostensätze je Messgeräteart berechnet. Zudem wurde die Verordnung strukturell überarbeitet. Bei dem transparenten Verfahren waren die zuständigen Bundesministerien, alle Bundesländer und betroffenen Verbände beteiligt.