Hinweis des Bayerischen Landesamts für Maß und Gewicht an Hersteller und Verwender von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge

Hinweis des Bayerischen Landesamts für Maß und Gewicht (LMG) an Hersteller und Verwender von Messgeräten und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich der E-Mobilität
(Stand: 01. August 2025)

Das LMG hat bei Ladeinfrastruktur, die nicht konform mit dem Eichrecht in Verkehr gebracht wurde bzw. nicht konforme Messgeräte, die bereits verwendet werden, bislang keine Maßnahmen ergriffen, sondern dem Verwender die Möglichkeit eingeräumt, hinsichtlich seiner Geräte die Konformität mit den entsprechenden Vorschriften herzustellen.

Nunmehr wird künftig die Bereitstellung und Verwendung von nicht eichrechtskonformen Ladesäulen im geschäftlichen Verkehr in Bayern auch beanstandet und gegebenenfalls geahndet.

Hintergrund ist, dass inzwischen ausreichend Hersteller von Ladesäulen mit Baumusterprüfbescheinigung im Markt vertreten sind.

Nicht betroffen sind Ladesäulen, die nicht für den geschäftlichen Verkehr bestimmt sind bzw. nicht im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, an denen die Ladung also unentgeltlich erfolgt.