Aufhebung der Anzeigepflicht nach § 32 MessEG
Die Anzeigepflicht neuer Messgeräte nach § 32 MessEG ist seit dem 01.01.2025 aufgehoben.
Infoblatt Anzeigepflicht Aufhebung 2025-01-01.pdf
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Die Anzeigepflicht neuer Messgeräte nach § 32 MessEG ist seit dem 01.01.2025 aufgehoben.
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