Aktuelles
Neu: Terminvergabe für Taxis und Mietwagen mit gestelltem Fahrer
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Meldungen des LMG
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20.03.2024
Die Eichfrist Ihres Messgeräts läuft 2024 ab?
Sofern Sie Ihren Eichantrag mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist (= 31.12.2024, 24 Uhr) stellen, darf Ihr Messgerät trotz abgelaufener Eichfrist bis zur Durchführung der Eichung weiter verwendet werden (§ 38 Satz 1 Mess- und Eichgesetz – MessEG)
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19.01.2024
Hinweis des Bayerischen Landesamts für Maß und Gewicht an Hersteller und Verwender von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
Das Inverkehrbringen sowie das Verwenden von Ladesäulen entspricht seit Beginn des Ausbaus der Elektromobilität in Deutschland nicht vollumfänglich den Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV).
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06.05.2020
Hinweis des Bayerischen Landesamts für Maß und Gewicht an Hersteller von nichtselbsttätigen Waagen
Die Angabe von Min, Max, e und d auf nichtselbsttätigen Waagen ist verpflichtend dauerhaft auf dem Messgerät anzugeben.
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