Verwendung von Cookies

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.

Wärmeplanungsgesetz

Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung ist ein zentraler Baustein für das Erreichen der Klimaziele und verlangt ein koordiniertes Vorgehen aller Akteure im Wärmesektor. Auf Bundesebene ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) seit 1. Januar 2024 in Kraft. Durch die Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn), welche am 2. Januar 2025 in Kraft getreten ist, hat der Freistaat Bayern gemäß § 8 Abs. 3 AVEn das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) mit dem Vollzug des Wärmeplanungsgesetzes betraut.

Dem LMG kommen in diesem Rahmen umfassende Vollzugsaufgaben sowohl hinsichtlich der Kommunalen Wärmepläne als auch der Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne von Wärmenetzbetreibern zu.

Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über die Anforderungen des WPG sowohl für planungsverantwortliche Stellen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung als auch für Betreiber von Wärmenetzen.